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Angemessenheitsentscheidung: EU stellt fest, dass das Vereinigte Königreich ein angemessenes Datenschutzniveau hat
Wir haben bereits einen Artikel veröffentlicht, der sich mit dem Transfer personenbezogener Daten zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) und dem Vereinigten (UK) nach dem Brexit befasst. Diesen Artikel finden Sie hier.
Am 28. Juni 2021 hat die Europäische Kommission festgestellt, dass das Vereinigte Königreich über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt. Dies bedeutet, dass für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen dem EWR und dem Vereinigten Königreich keine weiteren Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind.
Das Vereinigte Königreich reiht sich in eine kleine Liste anderer Länder ein, denen ein angemessenes Schutzniveau anerkannt wurde. Die Liste der Länder ist auf der Website der EU-Kommission hier abrufbar.