- SafetyCulture
- Rechtswesen
- SafetyCulture Allgemeine Geschäftsbedingungen
- SafetyCulture Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gültig bis 23/9/23)
SafetyCulture Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gültig bis 23/9/23)
Mit Wirkung zum 15. December 2022 haben wir unsere bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert. Wir haben eine FAQ-Seite (Seite für häufig gestellte Fragen) eingerichtet, die Sie hier lesen können. Vielen Dank, dass Sie weiterhin Mitglied der SafetyCulture-Familie sind.
1. Ihre Zustimmung
Vielen Dank, dass Sie sich für die Produkte und Dienstleistungen von SafetyCulture entschieden haben.
- Diese Vereinbarung (Übereinkommen) regelt alle Produkte und Serviceangebote von SafetyCulture (Services), die Ihnen über die SafetyCulture-Websites unter safetyculture.com, safetyculture.com.au oder safetyculture.io bereitgestellt werden (Standort), Online-Applikationssuite (SafetyCulture-Plattform) oder die SafetyCulture Ihnen und den Lizenzen (das sind die namentlich genannten individuellen Nutzer des Service) anderweitig zur Verfügung stellt, die Sie Nutzern zuweisen (Endnutzer). Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn Sie eine schriftliche Vereinbarung haben, die von SafetyCulture für die Bereitstellung des Service abgeschlossen wurde. In diesem Fall regelt die genannte schriftliche Vereinbarung Ihre Nutzung des Service.
- Diese Vereinbarung besteht zwischen der SafetyCulture-Rechtseinheit, die den Service besitzt oder betreibt, den Sie verwenden oder auf den Sie zugreifen (aufgelistet hier) (SafetyCulture) und der natürlichen oder juristischen Person, die diesen Bedingungen zustimmt (Sie).
- Sie garantieren, dass Sie älter als achtzehn Jahre sind und die Vollmacht und Befugnis haben, Ihre mit dieser Vereinbarung verbundenen Verpflichtungen einzugehen und zu erfüllen. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen Ihres Unternehmens eingehen, bezeichnet „Sie“ im Rest dieser Vereinbarung Ihr Unternehmen, und Sie garantieren, dass Sie ordnungsgemäß befugt sind, Ihr Unternehmen an diese Vereinbarung zu binden.
- Sie stimmen den Bedingungen dieser Vereinbarung zu, wenn Sie eine Bestellung aufgeben, ein Konto auf der Website oder auf der SafetyCulture-Plattform erstellen oder auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ klicken, die Ihnen zum Zeitpunkt der Aufgabe Ihrer Bestellung angezeigt wird. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie nicht auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“, und stellen Sie die Nutzung des Service ein und deinstallieren Sie diesen. Die Vereinbarung wird an dem Datum bindend, an dem SafetyCulture Ihre Bestellung annimmt oder Ihnen den Service zum ersten Mal zur Verfügung stellt, je nachdem, welches Datum früher liegt (Anfangsdatum).
2. Geltungsbereich
-
Diese Vereinbarung umfasst:
- die Bedingungen, die in dem entsprechenden Bestellformular angegeben sind, das gemäß Abschnitt (12) ausgefüllt wurde (Bestellung);
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Bedingungen);
- die für jeden Service geltenden Bedingungen, die in den Produkt- und Servicemodulen in Teil B dieser Vereinbarung (Produkt- und Servicemodule) aufgeführt sind; und
- die Datenschutzerklärung, Richtlinien zur akzeptablen Nutzung, Nutzungsbedingungen der Website, und alle anderen SafetyCulture-Richtlinien und Anhänge, die auf der Website oder der SafetyCulture-Plattform veröffentlicht werden und jeweils von Zeit zu Zeit geändert werden können (SafetyCulture Richtlinien).
- Wenn einer der in diesem Abschnitt (2)(a) aufgeführten Bedingungen widersprüchlich ist, haben die zuerst aufgeführten Bedingungen im Umfang des Widerspruchs Vorrang.
3. Service
-
Der Service umfasst:
- alle Dienstleistungen Technologien, Daten, Informationen, Programme, Materialien und sonstigen Inhalte, die SafetyCulture Ihnen über die Website oder die SafetyCulture-Plattform zugänglich macht, einschließlich auf jedem Desktop, Mobiltelefon oder Handheld-Gerät (Gerät), das Ihnen oder Ihren Endbenutzern gehört oder von ihnen kontrolliert wird (Abonnement- Services); und
- alle anderen Dienstleistungen, die SafetyCulture Ihnen anderweitig anbietet; ausgenommen sind jedoch:
- Daten, Informationen, Vorlagen, Inhalte, Codes, Videos, Bilder oder andere Materialien oder Informationen jeglicher Art, die Sie auf die SafetyCulture-Plattform hochladen oder SafetyCulture anderweitig in Verbindung mit den Diensten bereitstellen (Ihre Daten);
- Ihre Änderungen (wie in Abschnitt (8)(a) definiert);
- geteilte Materialien, die von SafetyCulture, Ihnen oder anderen Nutzern des Service erstellt und über die Website und die SafetyCulture-Plattform veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden, einschließlich in der „Öffentlichen Bibliothek“ (Geteilte Materialien);
- von SafetyCulture bereitgestellte Sensorhardware gemäß dem Sensorproduktmodul; und
- Konnektoren, die von einer anderen Partei als SafetyCulture oder seinen Unterauftragnehmern gebaut oder geändert wurden.
- SafetyCulture behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Änderungen am Abonnement-Service vorzunehmen, einschließlich der Funktionalität, Leistung, Benutzeroberfläche, Benutzerfreundlichkeit und der Servicebeschreibung, die auf der Website veröffentlicht ist oder die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung stellt (Service Beschreibung), und Sie stimmen zu, dass dieser Vertrag für alle Änderungen oder Aktualisierungen der Abonnementdienste gültig ist. SafetyCulture benachrichtigt Sie über jegliche Änderung des Abonnement-Service (mit Ausnahme von gebührenfreien Dienstleistungen), die die Funktionalität oder Merkmale des Service in irgendeiner wesentlichen Hinsicht reduziert, oder wenn es einen Service einstellt und dieser nicht durch eine im Wesentlichen gleichwertige Funktion oder Funktion ersetzt wird. Wenn SafetyCulture Sie gemäß diesem Abschnitt 3(b) benachrichtigt hat, können Sie den betroffenen Service kündigen, wenn Sie SafetyCulture Ihre Absicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum dieser Benachrichtigung mitteilen, und SafetyCulture wird alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren in Bezug auf den gekündigten Abonnement-Service erstatten. Nichts in diesem Abschnitt 3(b) schränkt die Fähigkeit von SafetyCulture ein, einen Service einzustellen oder Änderungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltendes Recht einzuhalten, ein wesentliches Sicherheitsrisiko anzugehen oder eine erhebliche wirtschaftliche oder technische Belastung zu vermeiden.
- SafetyCulture stellt Ihnen und Ihren Endbenutzern den Abonnement-Service ausschließlich für Ihre internen Geschäftsabläufe während der in Ihrer Bestellung angegebenen Abonnementlaufzeit zur Verfügung (Abonnement- Laufzeit) und in Übereinstimmung mit allen Nutzungsbeschränkungen, die in der entsprechenden Bestellung und dem relevanten Produkt- und Servicemodul angegeben sind.
-
Sofern nicht gesetzlich oder anderweitig ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet, dürfen Sie Folgendes nicht tun (noch dürfen Sie Dritte dazu ermächtigen):
- den Abonnement-Service vermieten, leasen, verteilen, lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, übertragen, abtreten, verteilen oder Dritten anderweitig Zugang dazu gewähren;
- den Abonnement-Service reproduzieren, modifizieren, anpassen oder davon abgeleitete Werke erstellen oder Haftungsausschlüsse oder andere rechtliche Hinweise im Abonnement-Service entfernen oder manipulieren;
- den Abonnement-Service zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren, übertragen, austauschen oder übersetzen oder anderweitig versuchen, den Quellcode oder die API zu erhalten oder abzuleiten;
- den Abonnement-Service in einen Service integrieren, den Sie einem Dritten anbieten; oder
- den Abonnement-Service verwenden, um Dienstleistungen bereitzustellen oder einen Service zu erstellen, der mit dem Abonnement-Service konkurriert.
- Sie müssen SafetyCulture unverzüglich schriftlich über jeden Verstoß gegen die oben genannten Nutzungsbedingungen informieren.
- Sie sind allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihre Geräte und Systeme mit dem Abonnement-Service kompatibel sind und alle auf der Website angegebenen Mindestanforderungen erfüllen.
4. Gebührenfreier Service
SafetyCulture kann Ihnen bestimmte Dienstleistungen kostenlos anbieten, einschließlich kostenloser Konten, Produkte von Drittanbietern, Testnutzungen und Zugriff auf Vorabversionen und Betaprodukte (gebührenfreie Dienste). Ihre Nutzung des gebührenfreien Service unterliegt zusätzlichen Bedingungen, die SafetyCulture von Zeit zu Zeit festlegt, und ist nur für den von SafetyCulture festgelegten Zeitraum oder, falls kein solcher Zeitraum festgelegt ist, 30 Tage zulässig. SafetyCulture kann Ihr Recht zur Nutzung des gebührenfreien Service jederzeit und aus beliebigem Grund nach alleinigem Ermessen von SafetyCulture ohne Haftung Ihnen gegenüber kündigen.
5. Ihre Konten
- Um auf den Service zuzugreifen oder diesen zu erhalten und Mitteilungen und Informationen von SafetyCulture zu erhalten (Kundenkonto), müssen Sie sich für ein Konto registrieren.
- Alle Endbenutzer müssen ein benanntes Konto auf der SafetyCulture-Plattform einrichten (Endbenutzerkonto).
- Sie können einen oder mehrere Administratoren angeben, die passwortgeschützte Rechte für den Zugriff auf Administrator-Konten(Administrator-Konto/Konten) haben, um den Abonnement-Service und die Endbenutzerkonten zu verwalten.
-
Sie sind verantwortlich für alle Aktionen, die über Ihr Kundenkonto, alle Endbenutzerkonten und Administrator-Konten unter Ihrem Kundenkonto (zusammen Ihre Konten) vorgenommen werden. Sie sind für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Wahrung der Vertraulichkeit der mit jedem Ihrer Konten verknüpften Passwörter;
- Sicherstellung, dass nur die von Ihnen autorisierten Personen Zugriff auf Ihre Accounts haben; und
- Sicherstellung, dass alle Aktivitäten, die in Verbindung mit Ihren Konten stattfinden, dieser Vereinbarung entsprechen.
6. Geistige Eigentumsrechte
- SafetyCulture und seine Lizenzgeber haben und behalten alle Rechte, Titel und Anteile, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, Urheberrechte, Handels- oder Dienstleistungsmarken, Designs, Patente, Rechte an Schaltungslayouts, Domänennamen und Handelsnamen an jedem Ort der Welt (Rechte an geistigem Eigentum) am und in Verbindung mit dem Service.
- Sie und Ihre Lizenzgeber behalten das Eigentum an allen Rechten, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, an Ihren Daten.
-
Sie gewähren SafetyCulture eine nicht exklusive, weltweite, unwiderrufliche, gebührenfreie Lizenz (einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung), die geistigen Eigentumsrechte an Ihren Daten zu nutzen und weiterzuentwickeln, soweit dies erforderlich ist, um:
- es SafetyCulture zu ermöglichen, seine Rechte auszuüben und seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, einschließlich der Bereitstellung oder Unterstützung des Service und des Angebots, Ihnen andere Waren oder Dienstleistungen (einschließlich anderer Produkte) zur Verfügung zu stellen; und
- aggregierte Datensätze, Berichte und Analysen in Bezug auf technische Daten über die Nutzung des Abonnement-Service durch den Kunden in einer Form zu generieren, die anonymisiert ist und Sie oder eine andere Person nicht identifiziert (Aggregierte Daten). Sie erkennen an und stimmen zu, dass SafetyCulture alle geistigen Eigentumsrechte an aggregierten Daten besitzt.
- SafetyCulture kann aggregierte Daten verwenden, um den Service zu analysieren, zu verbessern, zu unterstützen und zu betreiben und für damit verbundene interne Geschäftszwecke.
7. Integration mit Produkten von Drittanbietern
- Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, den Service mit Produkten oder dem Service von Drittanbietern zu integrieren (Produkte von Drittanbietern). Wenn Sie sich dafür entscheiden, Produkte von Drittanbietern in Verbindung mit dem Service zu verwenden, kann SafetyCulture diesen Drittanbietern Zugriff auf Ihre Daten oder deren Nutzung in dem Umfang gewähren, der für die Zusammenarbeit der Services mit dem Produkt von Drittanbietern erforderlich ist. Ihre Nutzung eines Drittanbieterprodukts unterliegt der geltenden Vereinbarung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Drittanbieter. SafetyCulture ist nicht verantwortlich für den Zugriff auf oder die Verwendung Ihrer Daten durch solche Drittanbieter. SAFETYCULTURE SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG FÜR PRODUKTE VON DRITTANBIETERN UND FÜR DIE HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN VON DRITTANBIETERN VON DRITTANBIETER-PRODUKTEN AUS.
- SafetyCulture kann Ihnen den Zugriff zu Konnektoren ermöglichen, um das Zusammenwirken unseres Services mit den von Ihnen genutzten Produkten Dritter zu erleichtern. Ihre Nutzung solcher Konnektoren unterliegt zusätzlichen Bedingungen, die SafetyCulture von Zeit zu Zeit festlegt. Unter der Voraussetzung, dass Sie SafetyCulture umgehend schriftlich über Fehler in Bezug auf das Funktionieren von Konnektoren benachrichtigen, wird SafetyCulture wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass SafetyCulture nicht für die Funktionalität, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Qualität oder Leistung von Drittprodukten oder das Zusammenwirken solcher Drittprodukte mit dem Service haftet oder verantwortlich ist (eine Verbindung mit einem Drittprodukt könnte infolge von Änderungen des Drittanbieters nicht mehr verfügbar sein oder nicht mehr richtig funktionieren). Jeglicher Support und jegliche Wartung für ein Produkt eines Drittanbieters wird von dem jeweiligen Drittanbieter (und nicht von SafetyCulture) bereitgestellt. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel: SafetyCulture ist nicht verantwortlich für Konnektoren, die von einer anderen Partei als SafetyCulture oder der von SafetyCulture beauftragten Subunternehmern gebaut wurden.
8. Ihre Daten und Ihre Änderungen
- Soweit die von einem Abonnement-Service bereitgestellten Funktionen dies zulassen, können Sie eine Vorlage, einen Schulungskurs oder einen Vorfallarbeitsablauf in den Abonnement-Services ändern, um Anpassungen und zusätzliche Funktionen einer Vorlage, eines Schulungskurses oder eines Vorfallarbeitsablaufs zu entwickeln (Ihre Änderungen).
- Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Daten oder Ihre Änderungen mit SafetyCulture oder anderen Benutzern über die vom Abonnement-Service bereitgestellten Funktionen öffentlich zu teilen (Ihre geteilten Materialien), gewähren Sie SafetyCulture und jedem anderen Nutzer, der Ihre geteilten Materialien herunterlädt, eine nicht-exklusive, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie Lizenz (einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung) zur Nutzung, Entwicklung, Änderung, Neuformatierung, Veröffentlichung, Verteilung an Dritte und zur Ausübung jeglicher anderer geistiger Eigentumsrechte, die Sie an Ihren geteilten Materialien haben.
-
Sie garantieren, dass Ihre Daten und Ihre Änderungen (einschließlich aller Ihrer geteilten Materialien):
- nicht rechtswidrig, verleumderisch, beleidigend, obszön, schädlich, geschmacklos oder unangemessen sind;
- die SafetyCulture-Richtlinien einhalten, einschließlich der Richtlinie zur angemessenen Nutzung;
- nicht falsch, irreführend oder fehlerhaft sind;
- keine Rechte Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) verletzen;
- alle geltenden Gesetze einhalten; und
-
nicht mit Viren oder anderen schädlichen Computercodes, Dateien oder Programmen infiziert sind.
Sie erkennen an und stimmen zu, dass SafetyCulture nach eigenem Ermessen Ihre Daten oder Ihre Änderungen (einschließlich all Ihrer geteilten Materialien) von den Abonnement-Services, der Website und der SafetyCulture-Plattform entfernen, löschen oder ändern kann. - Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie für die Erstellung und Bereithaltung von Sicherungskopien Ihrer Daten und Ihrer Änderungen verantwortlich sind.
- Sie müssen SafetyCulture und seine verbundenen Unternehmen, Dienstleister, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Kunden (die Freigestellten) verteidigen undschadlos halten gegen alle Ansprüche, Kosten, Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen ergeben, die von einem Dritten gegen die entschädigten Personen geltend gemacht werden, in Bezug auf Ihre Daten oder Ihre Änderungen (einschließlich eines Ihrer geteilten Materialien), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche in Bezug auf Rechtsverletzungen oder Rechte Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) oder Zusicherungen oder Gewährleistungen, die Sie in Bezug auf Ihre Daten, Ihre Änderungen oder die Dienstleistungen (den Service) abgeben. SafetyCulture erklärt sich bereit, Folgendes bereitzustellen: (i) unverzügliche schriftliche Mitteilung an Sie über einen solchen Anspruch; (ii) das ausschließliche Recht, die Untersuchung, Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs zu kontrollieren und zu leiten; und (iii) jede vernünftigerweise notwendige Zusammenarbeit von SafetyCulture auf Ihre Kosten.
9. Herunterladen geteilter Materialien
- erfolgt Ihre Nutzung von geteilten Materialien auf Ihr eigenes Risiko;
- SafetyCulture schließt jegliche Haftung Ihnen und Dritten gegenüber in Bezug auf Ihre Nutzung von geteilten Materialien aus; und
- es liegt in Ihrer Verantwortung, die Eignung der geteilten Materialien für Ihre Zwecke und alle zur Erfüllung dieser Zwecke erforderlichen Änderungen zu beurteilen (und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen).
10. Vertraulichkeit
- In dieser Vereinbarung bezeichnet Vertrauliche Informationen einer Partei Informationen vertraulicher Natur, einschließlich Informationen über ihr Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit, Strategie, Verwaltung, Technologie, Angelegenheiten, Verbraucher, Kunden, Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Lieferanten; sie umfassen jedoch keine geteilten Materialien oder andere Informationen, die öffentlich zugänglich sind, außer durch einen Vertrauensbruch.
-
Jede Partei (Empfänger) muss vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Davon ausgenommen darf ein Empfänger solche vertraulichen Informationen offenlegen:
-
an:
- einen Dritten mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei; und
-
die leitenden Angestellten, Vertreter, professionellen Berater, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer, Wirtschaftsprüfer und Versicherer des Empfängers oder verbundener Unternehmen oder Tochtergesellschaften des Empfängers; und
vorausgesetzt, dass diese Empfänger in Bezug auf diese vertraulichen Informationen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die nicht weniger streng sind als jene unter dieser Vereinbarung; und - für den Fall, dass der Empfänger von einer Regierung oder einer Regierungs-, Verwaltungs-, Regulierungs-, Steuer- oder Justizbehörde, einem Ministerium, einer Kommission, einer Behörde, einem Gericht oder einer Agentur gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass er zuvor wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um die anderen Partei schriftlich vor der Offenlegung zu benachrichtigen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
-
- Jede Partei darf vertrauliche Informationen der anderen Partei nur für den Zweck verwenden, für den sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt wurden.
11. Datenschutz
- In diesem Abschnitt haben personenbezogene Daten die im Privacy Act 1988 (Australien) festgelegte Bedeutung oder die Bedeutung, die einem ähnlichen zur Beschreibung von personenbezogenen Informationen verwendeten Begriff unter anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen gegeben wird.
- SafetyCulture ergreift angemessene Schritte, um sicherzustellen, dass personenbezogene Informationen in Ihren Daten vor unbefugtem Zugriff, Verwendung oder Offenlegung geschützt sind, und behandelt alle über Sie erfassten personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung von SafetyCulture.
- Sie werden alle anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten und sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie alle individuellen Einwilligungen eingeholt haben, die SafetyCulture benötigt, um den Service mit Bedacht auf jegliche in Ihren Daten enthaltenen personenbezogenen Informationen bereitzustellen, einschließlich Informationen über Ihre Endbenutzer.
- Sofern (i) die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO) und/oder (ii) die Gesetze anderer Staaten und Territorien, die im Wesentlichen ähnliche Konzepte und Rechtsgrundsätze schaffen und regeln, wie sie in der DSGVO enthalten sind, für alle Ihre Daten gilt/gelten, gelten die Bedingungen von Anhang 1 (Datenschutz-Compliance) und Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung).
- Sofern der Privacy Act 1988 (Australien) auf Ihre Daten Anwendung findet, gelten die Bestimmungen von Anhang 3.
-
Außer wie ausdrücklich in diesem Abschnitt (11) angegeben, erkennen Sie Folgendes an:
- Der Service wurde nicht dafür entwickelt, die Anforderungen von Gesetzen oder Standards zu erfüllen, die möglicherweise für Sie in Bezug auf Ihre Daten gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Health Insurance Portability and Accountability Act 1996, die Sicherheitsstandards der Zahlungskartenindustrie oder andere Gesetze oder Standards, die für die Handhabung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung, Sicherheit oder den Standort Ihrer Daten in jeder Gerichtsbarkeit gelten; und
- es liegt in Ihrer Verantwortung, sich davon zu überzeugen, dass Ihre Nutzung des Service es Ihnen ermöglicht, alle für Sie geltenden gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Ihre Daten zu erfüllen, und SafetyCulture lehnt jegliche Haftung für Ihre Nichteinhaltung solcher Gesetze oder Standards ab, die sich aus Ihrer Nutzung des Service ergeben.
12. Bestellungen
-
Ausfüllen der Online-Bestellseite (Online-Bestellung) auf der Website, die Details enthält über:
- die bestellten Dienstleistungen;
- die anfallenden Gebühren (Gebühren);
- die Anzahl der bezahlten Endbenutzerkonten die Teil Ihrer Organisation in Bezug auf Abonnement-Services sein werden (falls zutreffend);
- die für alle Abonnement-Services geltende Abonnementlaufzeit;
- die anwendbaren Abrechnungsdetails und die Währung, in der Ihnen Rechnungen ausgestellt werden; und
- gegebenenfalls Einzelheiten zu Sensorprodukten oder anderen Produkten, die von SafetyCulture in Zukunft zur Verfügung gestellt werden und die Sie bestellen möchten; oder
- durch Erstellen eines papierbasierten Angebots oder Bestellformulars (Angebot. Bestell- Formular), bereitgestellt von SafetyCulture, das die relevanten Informationen in Abschnitt (12)(a) enthält.
13. Rechnungsstellung und Zahlung
- Sie müssen alle Gebühren für den Service gemäß den in der/den jeweiligen Bestellung(en) angegebenen Sätzen und der angegebenen Währung zahlen. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, sind alle Gebühren nicht rückerstattbar, nicht stornierbar und nicht anrechenbar.
-
Die Gebühren werden Ihnen gemäß der Bestellung wie folgt in Rechnung gestellt:
-
Für Abonnement-Services müssen Sie für den Abrechnungszeitraum eine der folgenden Optionen auswählen:
- den Monatstarif. In diesem Fall werden Ihnen die anfallenden Gebühren monatlich im Voraus in Rechnung gestellt; oder
- den Jahrestarif. In diesem Fall werden Ihnen die anfallenden Gebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt; oder
- Für einen anderen Service als den Abonnement-Service werden Ihnen die jeweiligen Gebühren gemäß den in Ihrer Bestellung angegebenen Zahlungsmeilensteinen oder, falls keine angegeben sind, im Voraus nach Übermittlung der entsprechenden Bestellung in Rechnung gestellt. Andere Dienstleistungen als der Abonnement-Service können auf „Festpreis“- oder „Zeit- und Materialbasis“ berechnet werden, wie in der jeweiligen Bestellung angegeben.
-
-
Ihre Bestellung und alle anderen SafetyCulture geschuldeten Beträge werden mit einer der folgenden Methoden (wie in Ihrer Bestellung angegeben) in Rechnung gestellt:
- per Lastschrift von Ihrer Kreditkarte oder Debitkarte (Lastschriftverfahren). In diesem Fall ermächtigen Sie SafetyCulture, Sie im Vormonat des Abschlusses des jährlichen bzw. monatlichen Abrechnungszeitraums zu belasten;
- durch Ausstellung einer Rechnung in Übereinstimmung mit dem in Ihrer Bestellung angegebenen Abrechnungszeitraum oder den Zahlungsmeilensteinen (in Rechnung gestellte Zahlungen). Sie müssen jede in Rechnung gestellte Zahlung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum bezahlen; oder
- durch solche anderen Zahlungsformen, die SafetyCulture auf der Website zur Verfügung stellt, und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen unterliegen können.
- Wenn Sie eine Rechnung oder Belastung anfechten, die SafetyCulture Ihnen in Rechnung gestellt hat (in gutem Glauben und nach vernünftigem Ermessen), müssen Sie SafetyCulture ohne unangemessene Verzögerung über die Anfechtung informieren.
- Sie sind verantwortlich für alle Abgaben, Zollgebühren oder Steuern (mit Ausnahme der Einkommenssteuer von SafetyCulture), die mit der Bereitstellung des Service oder anderer von SafetyCulture für Sie bereitgestellter Waren oder Dienstleistungen verbunden sind, einschließlich Mehrwertsteuer, Steuern auf Waren und Dienstleistungen oder anderer anwendbarer Vertriebssteuern, sowie für alle damit verbundenen Strafen oder Zinsen (Steuern), und Sie bezahlen SafetyCulture für die Dienstleistungen ohne Einbehalt von Steuern. Wenn SafetyCulture verpflichtet ist, Steuern zu erheben oder zu zahlen, werden Ihnen die Steuern in Rechnung gestellt. Sie müssen SafetyCulture alle Informationen, die SafetyCulture nach vernünftigem Ermessen anfordert, um festzustellen, ob SafetyCulture verpflichtet ist, Steuern von Ihnen einzuziehen, sowie Ihre relevante Steueridentifikationsnummer zur Verfügung stellen.
14. Gewährleistungen und Haftungsbeschränkung
-
SafetyCulture garantiert, dass:
- Der Abonnement-Service (mit Ausnahme von gebührenfreien Dienstleistungen) in allen wesentlichen Aspekten für die Dauer der Abonnementlaufzeit der geltenden Servicebeschreibung entspricht; und
-
SafetyCulture wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um die Einführung von Viren, Trojanern oder ähnlichen schädlichen Materialien (Schädlicher Code) in den Abonnement-Service zu verhindern. Zum Vermeiden von Missverständnissen wird ausdrücklich angegeben, dass SafetyCulture nicht für einen von Dritten oder von Ihnen oder Ihren Endbenutzern eingeführten schädlichen Code verantwortlich ist.
Unter der Voraussetzung, dass Sie SafetyCulture umgehend schriftlich über eine Nichteinhaltung gemäß diesem Abschnitt (14)(a) benachrichtigen, nachdem Ihnen eine solche Nichteinhaltung bekannt geworden ist, wird SafetyCulture wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Nichteinhaltung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Wenn SafetyCulture die Nichteinhaltung nicht bis zu einem Datum behoben hat, das fünfundvierzig (45) Tage nach Ihrer schriftlichen Mitteilung liegt, kann jede Partei den betroffenen Abonnement-Service sofort kündigen, und SafetyCulture erstattet alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren in Bezug auf die gekündigten Abonnement-Services nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung.DIESER ABSCHNITT (14)(A) STELLT IHRE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTE UND RECHTSMITTEL SOWIE DIE EINZIGE HAFTUNG VON SAFETYCULTURE IN VERBINDUNG MIT DEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT (14)(A) DAR. SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE GESETZLICHE RECHTE, ABER DIE DAUER DER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, WENN SIE VORHANDEN SIND, WIRD AUF DEN KÜRZESTEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN ZEITRAUM BESCHRÄNKT. - Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben oder nach geltendem Recht erforderlich, werden der Service und alle anderen Waren oder Dienstleistungen, die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung stellt, ohne Mängelgewähr bereitgestellt, und SafetyCulture gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen (ausdrücklich oder stillschweigend) in Bezug auf die Dienstleistungen oder andere Waren oder Dienstleistungen, die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, dass der Betrieb des Service ununterbrochen oder fehlerfrei ist, oder dass alle Mängel behoben werden.
- Wenn Sie in Australien wohnen und ein „Verbraucher“ im Sinne des australischen Verbraucherschutzgesetzes sind, gelten die Bestimmungen in Abschnitt (2) von Anhang 3.
-
Soweit gesetzlich zulässig, haftet SafetyCulture in keinem Fall Ihnen oder Dritten gegenüber im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, sei es nach Vertrags-, Haftpflicht-, Billigkeit-, oder Satzungsrecht oder anderweitig für:
- Ihren Missbrauch des Service oder Handlungen oder Unterlassungen Ihres Personals;
- Ausfall oder Unterbrechung des Service oder Schäden oder Verluste, die durch Netzwerke oder Websites außerhalb der Kontrolle von SafetyCulture entstehen;
- Durch eine Person im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Service erlittene Verletzungen, Sachschäden oder Verluste;
- vorbehaltlich Abschnitt (11), Verstoß gegen Gesetze, die für Ihre Geschäftstätigkeit gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Arbeitssicherheit und Lebensmittelsicherheit, in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Dienste; oder
- entgangenen Gewinn, Einnahmeverlust, Verlust erwarteter Einsparungen, Nutzungsausfall, Verlust oder Beschädigung von Daten, Kosten für Verzögerung oder Beschaffung von Ersatz- oder Ersatzwaren und -dienstleistungen, Betriebsunterbrechung, Versagen von Sicherheitsmechanismen, Verlust von Geschäftswert und dergleichen andere Formen indirekter, zufälliger, spezieller oder Folge- oder Strafschäden.
- Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gesamthaftung einer der Parteien für Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung in keinem Fall die Gesamtgebühren überschreiten, die Sie im Rahmen dieser Vereinbarung während des zwölfmonatigen Zeitraums unmittelbar vor dem Ereignis, das zu der Haftung geführt hat, tatsächlich gezahlt haben.
15. Schadenersatz für geistiges Eigentum
-
Vorbehaltlich des Abschnitts (15)(c) wird SafetyCulture Sie gegen jeden Anspruch Dritter verteidigen, die behaupten, dass die Abonnement-Services ein Urheberrecht oder ein Patent (einen( ein „Anspruch“) verletzen), und stellt Sie von allen Schäden und Kosten frei, die endgültig von einem zuständigen Gericht oder von schriftlich vereinbarten Vergleichsbeträgen von SafetyCulture zugesprochen wurden, sofern Sie SafetyCulture Folgendes bereitstellen:
- unverzügliche schriftliche Benachrichtigung über einen solchen Anspruch;
- das ausschließliche Recht, die Untersuchung, Rechtsverteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs zu kontrollieren und zu leiten; und
- jede vernünftigerweise erforderliche Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Rechtsverteidigung und Untersuchung des Anspruchs auf Kosten von SafetyCulture.
-
Im Falle eines Anspruchs kann SafetyCulture nach eigenem Ermessen:
- das Recht für Ihre fortgesetzte Nutzung des Abonnement-Service gemäß dieser Vereinbarung erwerben;
- den Abonnement-Service durch einen ähnlichen Service mit im Wesentlichen gleichwertiger Funktionalität ersetzen; oder
- Ihre Bestellung in Bezug auf den von dem Anspruch betroffenen Abonnement-Service kündigen und Ihnen alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren in Bezug auf den gekündigten Abonnement-Service zurückerstatten.
-
Die Freistellungsverpflichtung in diesem Abschnitt (15) gilt nicht, soweit ein Anspruch auf folgende Weise entsteht:
- in Verbindung mit Ihrer Nutzung des gebührenfreien Service;
- als Folge des Missbrauchs des Abonnement-Service oder der Verwendung des Abonnement-Service mit Daten von Drittanbietern (einschließlich geteilter Materialien) oder in Kombination mit anderen Produkten von Drittanbietern als denen, für die der Abonnement-Service entwickelt oder bereitgestellt wurde;
- infolge einer Änderung des Service, die von einer anderen Partei als SafetyCulture oder seinen Subunternehmern vorgenommen wurde; oder
- im Zusammenhang mit Umständen, die unter Ihre Freistellungsverpflichtungen gemäß Abschnitt (8)(d) fallen.
- DIESER ABSCHNITT (15) STELLT IHRE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTE UND RECHTSMITTEL SOWIE DIE EINZIGE HAFTUNG VON SAFETYCULTURE FÜR JEGLICHE VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ABONNEMENT-SERVICE DAR.
16. Laufzeit und Verlängerung
- Diese Vereinbarung beginnt am Anfangsdatum und endet, wenn alle Abonnementbedingungen abgelaufen sind und alle anderen Bestellungen abgeschlossen wurden, sofern sie nicht anderweitig gemäß dieser Vereinbarung gekündigt werden ( Begriff).
- Sofern in der entsprechenden Bestellung nicht anders angegeben, verlängert sich jede Abonnementlaufzeit automatisch um Zeiträume, die der ursprünglichen Abonnementlaufzeit zu den jeweils aktuellen Preisen entsprechen, es sei denn, eine der Parteien entscheidet sich dafür, die Abonnementlaufzeit nicht zu verlängern, indem sie die andere Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der dann aktuellen Abonnementlaufzeit über die Nichtverlängerung schriftlich benachrichtigt, in welchem Fall Ihr Abonnement am Ende der dann aktuellen Abonnementlaufzeit abläuft.
17. Kündigung und Sperre
- Sie können den Abonnement-Service jederzeit kündigen, indem Sie dem auf der Website angegebenen Online-Verfahren zur Kündigung Ihrer Abonnementlaufzeit folgen. Wenn Sie sich entscheiden, diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 17(a) zu kündigen, haben Sie infolge einer solchen Kündigung keinen Anspruch auf Gutschriften oder Rückerstattungen.
-
Jede Partei kann diese Vereinbarung ganz oder teilweise, einschließlich bestimmter Bestellungen, sofort nach Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
- die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begangen hat und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung über den Verstoß behebt; oder
- wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, einen Verwalter bestellt, einen Gesellschaftsvertrag oder eine andere Form der Verwaltung unter Beteiligung eines oder mehrerer ihrer Gläubiger abschließt, einer Anordnung unterliegt, dass sie aufgelöst, für insolvent erklärt oder ein Liquidator oder Konkursverwalter bestellt wird oder sie anderweitig zahlungsunfähig wird oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
-
SafetyCulture kann den Service (einschließlich aller Ihrer Konten) sofort sperren oder diese Vereinbarung ganz oder teilweise kündigen, einschließlich bestimmter Bestellungen, wenn:
- Sie während der Laufzeit mehr als zweimal gegen diese Vereinbarung verstoßen haben, ungeachtet einer Behebung solcher Verstöße;
- Sie es versäumt haben, Gebühren innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem entsprechenden Fälligkeitsdatum zu zahlen;
- Sie die geistigen Eigentumsrechte von SafetyCulture verletzen; oder
-
Ihre Nutzung des Service gegen geltendes Recht oder die SafetyCulture-Richtlinien verstößt.
SafetyCulture wird Sie über jede Sperre oder Kündigung gemäß Abschnitt 17(c) (soweit durchführbar) benachrichtigen. -
Wenn SafetyCulture Ihre Nutzung des Service gemäß seinen Rechten gemäß dieser Vereinbarung einstellt:
- wird SafetyCulture Ihnen während des Zeitraums der Sperre weiterhin Gebühren berechnen und Sie müssen alle ausstehenden Gebühren bezahlen, bevor SafetyCulture die Bereitstellung des Service wieder aufnimmt; und
- SafetyCulture wird die Bereitstellung des Service erst wieder aufnehmen, wenn Sie (zur angemessenen Zufriedenheit von SafetyCulture) die Ursache der Sperre behoben haben.
18. Folgen der Kündigung
-
An dem Datum, an dem diese Vereinbarung oder eine Bestellung ausläuft oder gekündigt wird:
- und vorbehaltlich eines weiteren Zugriffs auf den Abonnement-Service, der von SafetyCulture gemäß Abschnitt (18)(b)(ii) gewährt wird, müssen Sie und Ihre Endbenutzer den Zugriff auf und die Nutzung des relevanten Abonnement-Service, Ihre(r) Änderungen und alle(r) geteilten Materialien einstellen;
-
wenn die Vereinbarung oder eine Bestellung gekündigt wird:
- von Ihnen für einen den Verstoß von SafetyCulture, dann erstattet SafetyCulture alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren, die sich auf den gekündigten Abonnement-Service beziehen; oder
- von SafetyCulture für Ihren Verstoß, dann müssen Sie SafetyCulture alle ausstehenden Gebühren zahlen, die für die verbleibende Dauer einer Abonnementlaufzeit fällig sind, die bei Kündigung sofort fällig und zahlbar werden;
- Sie müssen alle Software oder andere Materialien, die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung gestellt oder von Ihnen zum Herunterladen zugänglich gemacht hat, zur Verwendung in Verbindung mit dem Service (einschließlich aller geteilter Materialien) von allen Geräten löschen; und
- Sie müssen alle vertraulichen Informationen von SafetyCulture, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, zurückgeben oder auf Aufforderung von SafetyCulture vernichten und SafetyCulture schriftlich bestätigen, dass Sie dies getan haben.
-
Wenn Sie möchten, dass Ihre Daten an Sie zurückgegeben oder gelöscht werden, müssen Sie SafetyCulture innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem effektiven Ablaufdatum oder der Beendigung dieser Vereinbarung benachrichtigen. Wenn Sie SafetyCulture mitteilen, dass Sie wünschen, dass Ihre Daten:
- gelöscht werden (oder Sie SafetyCulture Ihre Wahl nicht mitteilen), dann wird SafetyCulture Ihre Daten löschen, indem es Verweise darauf auf den aktiven Servern und Replikationsservern von SafetyCulture entfernt und sie im Laufe der Zeit überschreibt; oder
- zurückgegeben werden, dann wird SafetyCulture nach Ihrer Wahl wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um Ihnen Ihre Daten zu liefern oder Ihnen für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen Zugriff auf den entsprechenden Abonnement-Service (außer einem kostenlosen Service) gewähren, um auf Ihre Daten nach dem Kündigungs- oder Ablaufdatum zuzugreifen, vorausgesetzt, dass Sie SafetyCulture weiterhin für das dann aktuelle Abonnement für den entsprechenden Abonnement-Service in Bezug auf diesen Zeitraum bezahlen.
- Die folgenden Bestimmungen gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung: Abschnitte (8)(c), (8)(d), (9), (10), (13), (14), (15), (18 ), (20) und alle anderen Abschnitte, die absichtlich oder sinngemäß über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus Gültigkeit haben.
19. Änderungen
SafetyCulture kann die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der SafetyCulture-Richtlinien und aller anderen Dokumente, auf die verwiesen wird (einschließlich der Servicebeschreibungen), von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern, um auf Änderungen an den Produkten, Dienstleistungen oder Geschäften von SafetyCulture oder wie gesetzlich vorgeschrieben zu reagieren, indem es Sie davon in Kenntnis setzt. Wenn eine Aktualisierung oder Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung Ihre Rechte erheblich einschränkt, können Sie diese Vereinbarung kündigen, indem Sie SafetyCulture innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Mitteilung von SafetyCulture an Sie gemäß diesem Abschnitt kündigen (wobei eine solche Kündigung an dem Datum Ihrer Mitteilung oder dem Datum des Inkrafttretens der Aktualisierung oder Änderung wirksam wird, je nachdem, was später liegt), und SafetyCulture erstattet alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren in Bezug auf den gekündigten Abonnement-Service.
20. Allgemeines
- Sofern in Ihrer Bestellung nicht anders vereinbart, hängen die Gültigkeit der Gesetze, die diese Vereinbarung regeln, und die ausschließlich zuständigen Gerichte davon ab, wo SIE Ihren Wohnsitz haben (wie angegeben hier).
- Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, gilt diese Bestimmung in dem Umfang als weggelassen, in dem sie ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, und der Rest dieser Vereinbarung wird so ausgelegt, dass sie die Wirkung bezüglich der ursprünglichen Absicht dieser Vereinbarung am besten unterstützt.
- Das Versäumnis einer Partei, ein in dieser Vereinbarung vorgesehenes Recht auszuüben, gilt in keinem Fall als Verzicht auf dieses Recht.
- Außer wenn in dieser Vereinbarung ein ausschließlicher Rechtsbehelf angegeben ist, erfolgt die Ausübung eines Rechtsbehelfs durch eine der Parteien, einschließlich der Kündigung, unbeschadet aller anderen Rechtsbehelfe, die ihr nach diesem Vertrag, per Gesetz oder anderweitig zustehen.
- Abgesehen von einer Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr oder eines anderen Betrags haftet keine der Parteien für die Nichterfüllung oder unzureichende Leistung in dem Umfang, der durch eine Bedingung (z. B. Naturkatastrophe, Kriegs- oder Terrorakte, Pandemie, Aufruhr), Arbeitsbedingungen, behördliche Maßnahmen, Stromunterbrechung, Telekommunikation, Daten- und Internetstörungen) verursacht wird,(Ereignis höherer Gewalt) die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegt.
- Ihre Nutzung einer externen Website oder Software, die nicht von SafetyCulture bereitgestellt wird, um auf den Service zuzugreifen oder diesen herunterzuladen, unterliegt den für diese externe Website oder Software geltenden Geschäftsbedingungen. SafetyCulture ist nicht verantwortlich für Folgen, die sich aus der Nutzung einer solchen Website oder Software ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden an Ihrem Eigentum, einschließlich Ihres Geräts, oder die Übertragung von Computerviren oder eines ähnlichen, schädlichen Codes, außer in dem Umfang, in dem solche Folgen durch den Service verursacht werden.
-
Mitteilungen an Sie können entweder auf der Website oder der SafetyCulture-Plattform veröffentlicht oder schriftlich (ggf. per E-Mail) an die zuletzt von Ihnen SafetyCulture mitgeteilte Adresse gesendet werden. Alle Mitteilungen an SafetyCulture sowie alle Fragen, Bedenken oder Beschwerden in Bezug auf den Service müssen schriftlich erfolgen und adressiert werden an:
- privacy@safetyculture.io, für Anfragen bezüglich Datenschutz oder Ihre personenbezogene Daten;
- support@safetyculture.io, für Anfragen bezüglich Support oder Abrechnung; oder
- legal@safetyculture.io, für alle anderen Anfragen.
- Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, mit der anderen Partei beizulegen, bevor sie auf ein externes Streitbeilegungsverfahren oder Gerichtsverfahren zurückgreifen.
-
Diese Vereinbarung und alle hierunter gewährten Rechte dürfen von keiner der Parteien (übertragende Partei) ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen oder abgetreten werden, außer:
- an einen Dritten, der an einer Fusion mit oder einem Erwerb der übertragenden Partei beteiligt ist; oder
- in Bezug auf SafetyCulture, an alle verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften von SafetyCulture.
- Diese Vereinbarung enthält die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Um Zweifel auszuschließen, sind Wiederverkäufer des Service nicht berechtigt, die Bedingungen dieser Vereinbarung zu ändern oder im Namen von SafetyCulture Zusicherungen, Verpflichtungen oder andere rechtsverbindliche Verpflichtungen einzugehen.
- Wenn diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird, gilt der englische Text, sofern in der Übersetzung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Anlage 1 (Datenschutz-Compliance)
-
In diesem Anhang und in Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung):
- Personenbezogene Kundendaten sind alle personenbezogenen Daten, die SafetyCulture (oder seine Unterauftragsverarbeiter) in Ihrem Namen als Auftragsverarbeiter im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet.
- Daten schutzgesetze bedeutet: (i) die EU-Datenschutzgesetze; (ii) die Datenschutzgesetze des Vereinigten Königreichs; und (iii) die Gesetze anderer Staaten und Territorien, die im Wesentlichen ähnliche Konzepte und Rechtsgrundsätze schaffen und regeln, wie sie in den EU-Datenschutzgesetzen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten sind.
- EU Datenschutzgesetze bezeichnet die allgemeinen Datnenschutzverordnungen und alle nationalen Gesetze, die diese von Zeit zu Zeit umsetzen, ergänzen oder ersetzen.
- Internationale Datenübermittlung (EU) bedeutet:
-
- eine Übermittlung personenbezogener Daten von Ihnen an SafetyCulture oder seine verbundenen Unternehmen (oder umgekehrt im Falle von Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen den Parteien, bei denen beide Parteien als Verantwortliche fungieren); oder
- eine Übermittlung personenbezogener Daten von SafetyCulture oder den mit SafetyCulture verbundenen Unternehmen, wenn eine solche Übermittlung zum Zeitpunkt der Übermittlung durch EU-Datenschutzgesetze (oder durch die Bedingungen von Datenübermittlungsvereinbarungen, die getroffen wurden, um die Datenübertmittlungsbeschränkungen von Datenschutzgesetzen anzugehen) verboten wäre, in Ermangelung der Festlegung von EU-Standardvertragsklauseln gemäß Abschnitt 2 von Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung).
-
- EU-Standardvertragsklauseln bezeichnet die Standardvertragsklauseln, die Teil des Beschlusses 2021/914/EG (von Zeit zu Zeit geändert oder ersetzt) sind, einschließlich ihrer Anhänge und mit den relevanten Modulen und Optionen, die in Abschnitt 2 von Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung) aufgeführt sind.
- Sicherheitsvorfall bezeichnet eine Verletzung der Sicherheit von SafetyCulture, die zu versehentlicher oder rechtswidriger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Kunden führt.
- personenbezogene Daten, Zustimmung, Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, betroffene Person und Verarbeitung bezeichnet die Konzepte, Rollen und Aktivitäten, wie sie in den geltenden EU-Datenschutzgesetzen definiert sind.
- UK Addendum bezeichnet das Addendum zu den EU-Standardvertragsklauseln, das vom UK Information Commissioner’s Office gemäß S119A des UK Data Protection Act 2018 herausgegeben wurde und Folgendes enthält:
- die Angaben zu den Parteien in Abschnitt 4 von Anhang 2 zu diesem Vertrag, die in Tabelle 1 (Parteien) dieses UK Addendums eingefügt sind;
- die erste Option in Tabelle 2, um klarzustellen, dass das UK-Addendum die EU-Standardvertragsklauseln enthält;
- die Liste der Parteien und die Beschreibung der Übermittlung personenbezogener Daten, jeweils wie in Abschnitt 4 von Anlage 2, eingefügt in Tabelle 3 (Anhang Informationen) dieses UK-Addendums;
- die Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen unter https://safetyculture.com/security/, die in Tabelle 3 (Anhang Informationen) dieses UK-Addendums eingefügt ist;
- die Liste der Unterauftragsverarbeiter, die auf Anfrage gemäß Abschnitt 1(d) dieses Anhangs 2 zur Verfügung gestellt wird und in Tabelle 3 (Anhangsinformationen) dieses UK-Addendums eingefügt ist; und
- die Option, die keine der Parteien in Tabelle 4 des UK-Addendums angegeben hat.
- Die Datenschutzgesetze Großbritanniens bezeichnen den Data Protection Act 2018 und die britische Version der DSGVO, die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des britischen Rechts ist (“UK GDPR”), sowie alle in Großbritannien geltenden Rechtsvorschriften, die sich auf den Datenschutz oder die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen.
- UK International Transfer bedeutet:
-
- eine Übermittlung personenbezogener Daten von Ihnen an SafetyCulture oder seine verbundenen Unternehmen (oder umgekehrt im Falle von Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen den Parteien, bei denen beide Parteien als Verantwortliche fungieren); oder
- eine Übermittlung personenbezogener Daten von SafetyCulture oder den mit SafetyCulture verbundenen Unternehmen, wenn eine solche Übermittlung zum Zeitpunkt der Übermittlung durch die britische Datenschutzverordnung (oder durch die Bedingungen von Datenübermittlungsvereinbarungen, die getroffen wurden, um die Datenübertmittlungsbeschränkungen von Datenschutzgesetzen anzugehen) verboten wäre, in Ermangelung relevanter britischer Standardvertragsklauseln gemäß Abschnitt 5 von Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung).
-
- SafetyCulture ist der Verantwortliche in Bezug auf personenbezogene Daten, wie z. B. Kontoregistrierungsdaten, die wir direkt von Benutzern des Service (Endbenutzer) und Benutzern eines kostenlosen Service erfassen und die wir für unsere Geschäftszwecke verwenden.
- Sie sind der Verantwortliche und wir sind der Verarbeiter in Bezug auf alle anderen personenbezogenen Daten (einschließlich Ihrer Änderungen), die von Endbenutzern und/oder Benutzern eines gebührenfreien Service hochgeladen werden, einschließlich Daten, Vorlagen, Informationen, Inhalt, Code, Video, Bilder oder anderer Materialien jeglicher Art (Materialien), oder die von Ihren Administratoren bereitgestellt werden (siehe Abschnitt 5 der Allgemeinen Bedingungen).
- Soweit der Service die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, bei denen wir der Verantwortliche sind und Sie der Verantwortliche sind, gelten die Bestimmungen der Abschnitte 2, 3, 4 und 5 von Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung) zu dieser Vereinbarung (falls anwendbar).
-
SafetyCulture stellt unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website zur Verfügung, und wenn Sie uns personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Verfügung stellen, in der wir als Verantwortlicher fungieren (z. B. wenn Sie Kontaktdaten zur Verwendung bei der Verwaltung der Vereinbarung angeben), stimmen Sie zu, sicherzustellen, dass diese Personen eine Kopie unserer Datenschutzerklärung erhalten. Wenn wir ein Verarbeiter und kein Verantwortlicher sind, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass in Übereinstimmung mit den einschlägigen Datenschutzgesetzen Folgendes zutrifft:
- Es gibt eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten; und
- Sie haben den Endbenutzern und anderen betroffenen Personen eine angemessene Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Anhang 2 (Datenverarbeitungsvereinbarung)
Allgemein
Die Bestimmungen dieses Anhangs sind Bestandteil dieser Vereinbarung, soweit Abschnitt (11)(d) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt.
Bedingungen der Datenverarbeitung
-
Wenn SafetyCulture in Ihrem Namen als Verarbeiter personenbezogener Daten handelt, wird SafetyCulture:
- personenbezogene Daten nur auf Ihre angemessen dokumentierten Anweisungen verarbeiten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben; in einem solchen Fall wird SafetyCulture Sie vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Anforderung informieren, es sei denn, dieses Gesetz verbietet solche Informierung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Ihre endgültigen und abschließenden Anweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten in dieser Vereinbarung dargelegt sind. Alle zusätzlichen oder alternativen Anweisungen müssen von den Parteien schriftlich vereinbart werden (und SafetyCulture ist berechtigt, eine angemessene Gebühr zu erheben, um alle Kosten zu decken, die durch die Einhaltung dieser Anweisungen entstehen);
- sicherstellen, dass Personen, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten in unserem Auftrag befugt sind, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen;
- geeignete organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen, um ein Sicherheitsniveau für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten, das den Risiken für Einzelpersonen angemessen ist, die sich aus der versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, dem Verlust, der Änderung, der unbefugten Offenlegung oder dem Zugriff auf die personenbezogenen Daten ergeben können. Die Maßnahmen, die wir für angemessen halten, sind ausführlicher im Dokument Architektur und Sicherheit von SafetyCulture beschrieben (eine Kopie davon ist auf Anfrage erhältlich);
- ohne Ihre vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Genehmigung keinen anderen Auftragsverarbeiter zu beauftragen. Sie können per E-Mail an privacy@safetyculture.io eine Liste der derzeit von SafetyCulture beauftragten Unterauftragsverarbeiter anfordern. Sie müssen sich registrieren, um Benachrichtigungen über Aktualisierungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter zu erhalten, indem Sie Ihre Daten in das verfügbare Formular hier eingeben. Sie können uns schriftlich über etwaige Einwände gegenüber neuen Unterauftragsverarbeitern informieren (sofern der Einwand auf angemessenen datenschutzrechtlichen Gründen beruht). Wenn wir einen solchen Einwand erhalten, werden die Parteien solche Einwände in gutem Glauben erörtern und SafetyCulture wird alle vertretbaren wirtschaftlichen Anstrengungen unternehmen, um solche Einwände zu lösen. Wenn die Parteien den Einwand nicht lösen können, können Sie den betroffenen Service kündigen, indem Sie SafetyCulture 30 Tage vorher schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Wir werden jedem Verarbeiter, den wir in Ihrem Namen ernennen, Verpflichtungen auferlegen, die den in diesem Anhang 2 festgelegten Bedingungen entsprechen. Wir bleiben für die Leistung dieser Auftragsverarbeiter haftbar;
- unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unterstützen, soweit dies möglich ist, und zwar bei der Erfüllung der Pflicht des Verantwortlichen bezüglich der Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Person gemäß Kapitel III der allgemeinen Datenschutzbestimmungen der EU und jede Unterstützung, die wir Ihnen bereitstellen bei der Beantwortung von Anfragen von: (i) betroffenen Personen zur Ausübung ihrer Rechte gemäß den Datenschutzgesetzen; oder (ii) Aufsichtsbehörden, zu Ihren Kosten, auf Zeit- und Materialbasis;
- nach Wahl des Verarbeiters, alle personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung löschen oder an den Verarbeiter zurückgeben und vorhandene Kopien löschen, es sei denn, SafetyCulture ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden aufzubewahren, wenn dies nach dem Datenschutzgesetz erforderlich ist oder ein anderes Recht anwendbar ist, einschließlich australischer Bundesstaats- oder Commonwealth-Gesetze, denen der Auftragsverarbeiter unterliegt, oder wenn diese Daten für die interne Aufzeichnung von SafetyCulture oder für die Verwendung in Gerichtsverfahren erforderlich sind; wenn Sie personenbezogene Daten zurückgegeben oder gelöscht haben möchten, müssen Sie uns dies innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung mitteilen; und
- dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung stellen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, um die Einhaltung der in Artikel 28 (Auftragsverarbeiter) der EU-Datenschutz-Grundverordnung / festgelegten Pflichten nachzuweisen, und die Durchführung von Audits, einschließlich Inspektionen, durch den Verantwortlichen oder einen anderen von ihm beauftragten Prüfer zuzulassen und zu diesen beizutragen (in jedem Fall auf Kosten des Verantwortlichen). Jegliche Unterstützung, die wir Ihnen leisten, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze nachzuweisen, erfolgt auf Ihre Kosten. Zeitpunkt, Umfang und Dauer einer Prüfung sollten von den Parteien einvernehmlich vereinbart werden. Sie sind nicht berechtigt, Audits mehr als einmal in einem Zeitraum von 12 Monaten durchzuführen, außer wenn ein Datensicherheitsvorfall stattgefunden hat; dann sind Sie berechtigt, innerhalb von 30 Tagen, nachdem SafetyCulture Sie über einen solchen Sicherheitsvorfall benachrichtigt hat, ein zusätzliches Audit durchzuführen. Sie müssen sicherstellen, dass jeder von Ihnen beauftragte externe Wirtschaftsprüfer (i) kein Konkurrent von SafetyCulture ist; und (ii) zu angemessener Vertraulichkeit verpflichtet ist. Sie und/oder externe Prüfer müssen die Standardrichtlinien und -verfahren von SafetyCulture einhalten, wenn Sie auf die Räumlichkeiten oder Systeme von SafetyCulture zugreifen.
Internationale Datenübermittlungen (EU)
- In Bezug auf internationale Datenübermittlungen (EU), handelt SafetyCulture im eigenen Namen und als Vertreter für jedes mit SafetyCulture verbundene Unternehmen und Sie handeln in Ihrem eigenen Namen und als Vertreter für jedes Ihrer verbundenen Unternehmen und verpflichten sich hiermit zur Einhaltung der EU-Standardvertragsklauseln, die Folgendes enthalten: (i) die allgemeinen Klauseln (Klauseln 1-6); (ii) Module Eins (Übermittlung von Verantwortlichem zu Verantwortlichem), Zwei (Übermittlung von Verantwortlichem zu Verarbeiter), Zwei (Übermittlung von Verarbeiter zu Verantwortlichem) und die relevanten Optionen, wie in der Tabelle in diesem Abschnitt 3 dieses Anhangs 2 angegeben; und (iii) mit den Anhängen, die wie unten angegeben ausgefüllt sind:
-
- Anhang I der EU-Standardvertragsklauseln ist mit den in Abschnitt 4 dieses Anhangs 2 aufgeführten Details vorab auszufüllen; und
- Anhang II der EU-Standardvertragsklauseln: Die technischen und organisatorischen Maßnahmen von SafetyCulture sind unter https://safetyculture.com/de/sicherheit-2/ beschrieben.
- Die EU-Standardvertragsklauseln treten mit Beginn einer internationalen EU-Übermittlung in Kraft.
- Vor Beginn einer internationalen EU-Übermittlung an oder von einem Unterauftragsverarbeiter bemüht sich SafetyCulture nach besten Kräften, die EU-Standardvertragsklauseln mit diesem Unterauftragsverarbeiter abzuschließen, die die allgemeinen Klauseln (Klauseln 1-6) und Modul 3 (Übermittlung von Verarbeiter zu Verarbeiter) enthalten.
EU-Standardvertragsklauseln: Module und Optionen
-
- Für die Zwecke von Abschnitt 2 des Anhangs vereinbaren die Parteien, dass die folgenden Module und Optionen der EU-Standardvertragsklauseln als einbezogen gelten:
Klausel 7 (Docking-Klausel) Klausel 7 wird nicht übernommen. Klausel 8 (Datenschutzgarantien) Module Eins, Zwei und Vier. Klausel 9 (Einsatz von Unterauftragsverarbeitern) Modul 2, Option 2, und der spezifische Zeitraum sind in Abschnitt 1(d) dieses Anhangs 2 festgelegt. Klausel 10 (Rechte der betroffenen Person) Module Eins, Zwei und Vier. Klausel 11 (Rechtsbehelf) Module Eins und Zwei sowie die Option in Abschnitt 11(a) werden nicht einbezogen. Klausel 12 (Haftung) Module Eins, Zwei und Vier. Klausel 13 (Aufsicht) Module Eins und Zwei, einschließlich aller Absätze von Abschnitt 13(a), sofern zutreffend. Klausel 14 (Lokale Gesetze und Praktiken, die die Einhaltung der Klauseln betreffen) Module Eins, Zwei und Vier. Klausel 15 (Pflichten des Datenimporteurs bei Zugriff durch Behörden) Module Eins, Zwei und Vier. Klausel 16 (Nichteinhaltung der Klauseln und Kündigung) Für Abschnitt 16(d) die relevanten Teile für die Module Eins, Zwei und Vier. Klausel 17 (Geltendes Recht) Die Module Eins und Zwei, die Optionen 1 und 2, soweit anwendbar, und das eingefügte Recht entsprechen den Gesetzen des EU-Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, mit Ausnahme der folgenden Fälle: (i) wenn solche Gesetze keine Rechte von Drittbegünstigten zulassen; oder (ii) wenn der Datenexporteur nicht in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist, ist das eingefügte Gesetz das Recht von Irland. Modul Vier und das eingefügte Gesetz sind die Gesetze des Landes, das in der Klausel über das anwendbare Recht der Vereinbarung angegeben ist, mit der Ausnahme, dass, wenn dieses Gesetz keine Rechte von Drittbegünstigten zulässt, das eingefügte Gesetz das irische Recht ist. Klausel 18 (Gerichtsstandswahl und Gerichtsstand) Die Module Eins und Zwei und die eingefügten Gerichte sind die Gerichte des in Klausel 17 (Anwendbares Recht) genannten Mitgliedstaats; und Modul Vier und das eingefügte Land ist das Land, das in der Vereinbarung als zuständig angegeben ist, mit der Ausnahme, dass das eingefügte Land das Recht Irlands ist, wenn die Gesetze dieses Landes keine Rechte von Drittbegünstigten zulassen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung
- Für die Zwecke von Abschnitt 2 dieses Anhangs 2 vereinbaren die Parteien, dass Anhang I der EU-Standardvertragsklauseln mit den folgenden Angaben vorgefüllt wird:
Liste der Parteien Daten-Exporteur: Name: die natürliche oder juristische Person, die diesen Bedingungen zustimmt. Adresse: wie in Ihrem Bestellformular/Ihren Bestellformularen angegeben. Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: wie in Ihrem Bestellformular/Ihren Bestellformularen angegeben. Aktivitäten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: wie in der Vereinbarung festgelegt. Rolle (Verantwortlicher/Verarbeiter): Verantwortlicher.
Daten-Importeur: Name: SafetyCulture. Adresse: wie in Ihrem Bestellformular/Ihren Bestellformularen angegeben. Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: privacy@safetyculture.io. Aktivitäten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: wie in der Vereinbarung festgelegt. Rolle (Verantwortlicher/Verarbeiter): Verantwortlicher und/oder Verarbeiter, soweit anwendbar.
Beschreibung der Übermittlung Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden: Zu den betroffenen Personen können Ihre Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Endbenutzer gehören, wie weiter ausgeführt in der Datenschutzerklärung von SafetyCulture, verfügbar hier: https://safetyculture.com/de/rechtliches/datenschutzerklaerung/. Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten: Persönliche Kundendaten gemäß den näheren Ausführungen in der Datenschutzerklärung von SafetyCulture, die hier verfügbar ist: https://safetyculture.com/de/rechtliches/datenschutzerklaerung/. Sensible Daten werden übermittelt (falls zutreffend) und angewendete Beschränkungen oder Sicherheitsvorkehrungen, die die Art der Daten und die damit verbundenen Risiken vollständig berücksichtigen, wie zum Beispiel strenge Zweckbindung, Zugriffsbeschränkungen (einschließlich Zugriff nur für Mitarbeiter mit Fachschulung), Führung eines Protokolls über den Zugriff auf die Daten, Beschränkungen für die Weiterleitung oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen: keine sensiblen Daten werden vom Datenexporteur an den Datenimporteur übermittelt, und gemäß der Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf und wo relevant, werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen von SafetyCulture beschrieben unter https://safetyculture.com/de/sicherheit-2/. Die Häufigkeit der Übermittlung (z. B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übermittelt werden): kontinuierlich, sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben. Art der Verarbeitung: Daten-Hosting, -Speicherung und andere in der Vereinbarung beschriebene Dienstleistungen.
Zweck(e) der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung: Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung des Service im Rahmen der Vereinbarung. Der Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien, die zur Bestimmung dieses Zeitraums verwendet werden: personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, bis Sie SafetyCulture mitteilen, dass Sie die Löschung oder Rückgabe der personenbezogenen Daten wünschen. Geben Sie bei Übermittlungen an (Unter-) Auftragsverarbeiter auch den Gegenstand, die Art und die Dauer der Verarbeitung an: • Gegenstand der Verarbeitung ist die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags; • die Art der Verarbeitung ist im Vertrag beschrieben; und • die Dauer der Verarbeitung wird von Ihnen bestimmt, vorbehaltlich der anderen Bestimmungen des Vertrags.
Zuständige Aufsichtsbehörde Die zuständige Aufsichtsbehörde in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, und, falls der Datenexporteur nicht in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist, die Datenschutzbehörde Irlands. Internationale Datenübermittlungen (UK)
-
In Bezug auf internationale Übermittlungen in Großbritannien handeln Sie in Ihrem eigenen Namen und als Vertreter für jedes Ihrer verbundenen Unternehmen (jeweils als “Datenexporteur”) und SafetyCulture handelt in seinem eigenen Namen und als Vertreter für jedes verbundene Unternehmen von SafetyCulture (jeweils als “Datenimporteur”) und beide schließen hiermit den Britischen Zusatz in Bezug auf jede internationale Übermittlung in Großbritannien von Ihnen oder Ihrem verbundenen Unternehmen an SafetyCulture oder ein verbundenes Unternehmen von SafetyCulture ab
- Das UK-Addendum tritt mit Beginn eines internationalen Transfers nach Großbritannien in Kraft.
- Vor Beginn einer internationalen Transfers nach Großbritannien an oder von einem Unterauftragsverarbeiter bemüht sich SafetyCulture nach besten Kräften, die EU-Standardvertragsklauseln und das UK-Addendum mit diesem Unterauftragsverarbeiter abzuschließen, die die allgemeinen Klauseln (Klauseln 1-6) und Modul 3 (Übermittlung von Verarbeiter zu Verarbeiter) enthalten.
Anhang 3 (Australische Rechtskonformität)
1. Datenschutz
- Die Bestimmungen dieses Anhangs 3 gelten, soweit Abschnitt (11)(e) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt.
- Sie sind für die Einhaltung des Privacy Act 1988 (Australien) (Privacy Act) in Bezug auf alle personenbezogenen Informationen verantwortlich, die in Ihren in Verbindung mit dem Service verwendeten Daten enthalten sind. Sie müssen sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Zustimmungen von relevanten Personen für die Verwendung der in Ihren Informationen enthaltenen personenbezogenen Daten mit dem Service einholen, einschließlich ihrer Übermittlung außerhalb Australiens, soweit dies erforderlich ist, damit SafetyCulture Ihnen den Service bereitstellen kann.
- Außer wenn SafetyCulture gegen diese Vereinbarung verstößt, müssen Sie SafetyCulture und seine verbundenen Unternehmen, Dienstleister, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Kunden (die Freigestellten) gegen alle Ansprüche, Kosten, Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die sich aus einer Verletzung des Datenschutzgesetzes in Bezug auf Ihre Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung oder Offenlegung von personenbezogenen Daten ergeben, die in Ihren Daten im Zusammenhang mit dem Service enthalten sind, schadlos halten.
- SafetyCulture verpflichtet sich, die in Ihren Informationen enthaltenen personenbezogenen Daten nur zu verwenden, um seine Rechte auszuüben und seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.
-
SafetyCulture muss das Datenschutzgesetz einhalten, soweit es auf die Verarbeitung personenbezogener Informationen in Ihren Daten anwendbar ist, einschließlich durch:
- Ergreifen angemessener Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, die in Ihren von SafetyCulture gespeicherten Daten enthalten sind, vor Missbrauch, Eingriffen und Verlust sowie vor unbefugtem Zugriff, Änderung oder Offenlegung;
- Sie schriftlich und unverzüglich über folgende Umstände informieren:
- jede Beschwerde über den Schutz personenbezogener Daten, die in Ihren von SafetyCulture erhaltenen Daten enthalten sind;
- jede Anfrage nach Zugang zu personenbezogenen Daten, die in Ihren von SafetyCulture erhaltenen Daten enthalten sind; und
- unbefugten Zugriff oder Offenlegung von personenbezogenen Daten, die in Ihren Daten enthalten sind, oder andere Verstöße oder mutmaßliche Verstöße gegen das Datenschutzgesetz;
- im Zusammenhang mit Beschwerden, Anfragen oder Verstößen gemäß Abschnitt (1)(e)(ii) dieses Anhangs 3 zusammenzuarbeiten und Ihnen angemessene Unterstützung zu leisten; und
- unverzüglich alle wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um die in Abschnitt (1)(e) dieses Anhangs 3 genannten Angelegenheiten einzudämmen und zu beheben.
2. Australisches Verbraucherschutzgesetz
- Die Bestimmungen dieses Abschnitts (2) dieses Anhangs 3 gelten insoweit, als Sie ein Verbraucher im Sinne des australischen Verbraucherschutzgesetzes sind.
-
In diesem Abschnitt (2) von Anlage 3:
- bezeichnet Australisches Verbraucherschutzgesetz das Gesetz gemäß Anhang 2 des Competition and Consumer Act 2010 (Cth);
- Verbraucher hat dieselbe Bedeutung wie in Abschnitt 3 des australischen Verbraucherschutzgesetzes; und
- Verbrauchergarantie bezeichnet eine Verbrauchergarantie gemäß dem australischen Verbraucherschutzgesetz.
-
Unsere Waren und Dienstleistungen sind mit Garantien ausgestattet, die nach dem australischen Verbrauchergesetz nicht ausgeschlossen werden können. Bei schwerwiegenden Störungen des Service haben Sie Anspruch auf:
- Kündigung Ihres Service-Vertrags mit uns; und
- Erstattung des nicht genutzten Teils oder Ersatz des Minderwerts.
Sie haben auch das Recht, eine Rückerstattung oder einen Ersatz für größere Mängel an der Ware zu wählen. Handelt es sich bei einem Mangel der Ware oder Dienstleistung nicht um einen wesentlichen Mangel, haben Sie Anspruch auf Behebung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist. Geschieht dies nicht, sind Sie berechtigt, eine Rückerstattung für die Waren zu erhalten und den Vertrag für die Dienstleistung zu kündigen und eine Rückerstattung des nicht genutzten Teils zu erhalten. Sie haben auch Anspruch auf Entschädigung für alle anderen vernünftigerweise vorhersehbaren Verluste oder Schäden aus einem Fehler der Waren oder Dienstleistungen. - Wenn der Service eine Verbrauchergarantie nicht erfüllt und der von Ihnen für den Service im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlte Gesamtbetrag unter dem gesetzlichen Mindestbetrag liegt (welcher zum Datum dieser Vereinbarung 100.000 AUD beträgt), ist die Haftung von SafetyCulture Ihnen gegenüber für die Nichteinhaltung der Erfüllung einer solchen Verbrauchergarantie, soweit gesetzlich zulässig, darauf beschränkt (nach Wahl von SafetyCulture), den Service erneut bereitzustellen oder die Kosten für die erneute Bereitstellung des Service zu zahlen.
Teil B – Produkt- und Servicemodule
A. SafetyCulture-Produktmodul
-
Allgemein
Die Bedingungen dieses SafetyCulture-Produktmoduls gelten für SafetyCulture-Dienste.
-
Abonnement-Services
SafetyCulture stellt Ihnen während der Abonnementlaufzeit den SafetyCulture-Service auf Geräten zur Verfügung, die Ihnen oder Ihren Endbenutzern gehören oder von ihnen kontrolliert werden.
-
Service Level-Vereinbarung (Service Level Agreement/SLA)
Die Kerndienste von SafetyCulture werden in jedem Kalendermonat eine Verfügbarkeit von 99,9 % erreichen, mit Ausnahme der ausgeschlossenen Ausfallzeiten (SafetyCulture SLA).
Kerndienste bezeichnet den Teil der Abonnementservices, der für die Durchführung von Inspektionen, die Markierung von Problemen, die Zuweisung von Aktionen, die Erstellung von Berichten, die Kommunikation mit anderen Endnutzern in Ihrem Unternehmen und die Anzeige von Analysen verwendet wird, aber keine anderen Funktionen (wie Schulungen, Integrationen oder Sensoren) umfasst.
Ausgenommene Ausfallzeiten sind Zeiten, in denen die Services Ihnen oder Ihren Endnutzern nicht zur Verfügung stehen aufgrund von (i) Ereignissen höherer Gewalt oder andere Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Safetyculture liegen, einschließlich Internetverbindungen; (ii) Ihren Geräten, Software, Netzwerkverbindungen oder sonstiger Infrastruktur; (iii) Ihren Daten, Ihren Modifikationen oder Ihren gemeinsam genutzten Materialien; (iv) Gemeinsam genutzten Materialien; (v) Produkten von Drittanbietern; (vi) planmäßiger Routinewartung oder angemessener Notfallwartung; oder (vii) Ihrer Nutzung der Dienste in einer Weise, die in der Vereinbarung nicht gestattet ist.
SafetyCulture wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, Sie über Ausfallzeiten der Website oder der SafetyCulture-Plattform zu informieren, auch im Hinblick auf erforderliche Wartungsarbeiten. Sie können sich unter https://status.safetyculture.com/ anmelden, um über Statusaktualisierungen informiert zu werden.
Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung dieses Abschnitts (3) haben Sie möglicherweise Anspruch auf die folgenden Rechtsbehelfe bei Verletzung der SafetyCulture-SLA:
- eine Verlängerung Ihrer Abonnementlaufzeit für die SafetyCulture-Kerndienste; oder
- Servicegutschriften in anteiligem Wert zur Verlängerung der Abonnementlaufzeit in Form einer Geldgutschrift auf ein Konto mit monatlicher Abrechnung,
wie in der folgenden Tabelle beschrieben (Servicegutschrift). Servicegutschriften können nicht in Geldbeträge eingetauscht oder umgewandelt werden und sind auf fünfzehn Tage Kerndienste in einem beliebigen Kalendermonat begrenzt.Prozentsatz der monatlichen Betriebszeit Servicegutschriften
(Tage der Verlängerung der Abonnementlaufzeit / anteiliges Gutschriftäquivalent)
< 99.9% – >= 99.0% 3 < 99,0% – >= 95,0% 7 < 95.0% 15 - Um Servicegutschrften zu beanspruchen, müssen Sie SafetyCulture innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Ende des Kalendermonats, in dem Sie angeben, dass SafetyCulture das SafetyCulture SLA nicht erfüllt hat, benachrichtigen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung verwirkt Ihr Recht auf den Erhalt der Servicegutschrift. Die Benachrichtigung muss die Daten und Zeiten enthalten, zu denen die Kerndienste für Ihre Nutzer nicht verfügbar waren.
- Das SafetyCulture SLA gilt nicht für: (i) Gebührenfreie Dienstleistungen; (ii) alle Dienste, die nicht die Marke “SafetyCulture” tragen, einschließlich der Dienste der Marken “EdApp” oder “Sheqsy”; oder (iii) Nicht-Produktionsumgebungen, wie z.B. Entwicklungs- und Testumgebungen.
- DIESE SLA FÜR SAFETYCULTURE STELLT IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL BEI EINER NICHTERFÜLLUNG DER SLA VON SAFETYCULTURE DURCH SAFETYCULTURE DAR.
- Haftungsausschluss
Sie erkennen an und stimmen zu, dass:
- Sie den Abonnement-Service auf eigene Gefahr benutzen;
- der Abonnement-Service kein Ersatz für professionelle Beratung ist; und
- Sie allein verantwortlich für die Nutzung des Abonnement-Service sind und zustimmen, dass alle Sicherheitsaudits, Schulungen oder Vorfälle, die unter Verwendung des Service durchgeführt werden, nur ein Teil der Einrichtung eines sicheren Arbeitssystems sind, was normalerweise erfordern würde, dass Sie zusätzliche und umfassende Lückenanalysen und Risikobewertungen zusammen mit spezifischen Erklärungen zu sicheren Arbeitsmethoden und Sicherheitsschulungen durchführen.
B. Sensorproduktmodul
- Allgemein
- Die Bedingungen dieses Sensorproduktmoduls gelten für den Sensor-Service
- In dieser Vereinbarung:
- bezeichnet Sensor-Service die Bereitstellung des Online-Abonnement-Service, bekannt als Abonnement-Service, verfügbar über die SafetyCulture-Plattform und wie beschrieben in der Servicebeschreibung unter https://safetyculture.com/monitoring/.
- bezeichnet Sensorhardware die Hardwareprodukte, die erforderlich sind, damit Sie den Sensor-Service, wie beschrieben in Abschnitt (4) dieses Sensorproduktmoduls, erhalten; und
- Sensorprodukte bezeichnet den Sensor-Service und die Sensorhardware.
- Sensor-Service
- SafetyCulture stellt Ihnen den Sensor-Service auf Geräten zur Verfügung, die Ihnen oder Ihren Endbenutzern gehören oder von ihnen oder Ihren Endbenutzern während der Abonnementlaufzeit kontrolliert werden.
- Wenn Sie sich für den Kauf von Sensorhardware von SafetyCulture entscheiden, ist die Lieferung dieser Sensorhardware durch SafetyCulture nicht Teil der „Dienstleistungen“ im Sinne dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Entschädigungen, die von SafetyCulture in Bezug auf den Service in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt sind
- TestnutzungenSafetyCulture kann Ihnen anbieten, bestimmte Sensorprodukte mit oder ohne Gebühr zu liefern, zusammen mit dem Zugang zu Vorabversionen und Beta-Produkten (Testnutzungen). Wenn SafetyCulture Ihnen einen kostenlosen Test-Service zur Verfügung stellt, stelllt dieser Test-Service gemäß Abschnitt (3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen kostenlosen Service dar, und jede Nutzung des Test-Service nach dem Zeitraum, festgelegt durch SafetyCulture (Testperiode) unterliegen den Standardgebühren von SafetyCulture für die entsprechenden Testnutzungen. Wenn SafetyCulture Ihnen den Test-Service in Rechnung stellt, werden die Gebühren in der entsprechenden Bestellung aufgeführt.
- Sensor-Hardware Um den Sensor-Service nutzen zu können, müssen Sie Sensor-Hardware und, nach Ihrer Wahl, ein mit dem Sensor-Service kompatibles Gateway erwerben und installieren, das mit der Sensor-Ausrüstung und der SafetyCulture-Plattform kommuniziert.
- Sensorhardware geliefert von SafetyCultureSafetyCulture Sie können Sensorhardware von SafetyCulture kaufen, indem Sie eine Bestellung für die Lieferung der entsprechenden Sensorhardware aufgeben. Wenn Sie eine Bestellung für die Lieferung von Sensorhardware aufgeben, gelten die Bedingungen dieses Abschnitts (5) für diese Bestellung.
- Gebühren. Gebühren für Sensorhardware sind im Voraus bei Auftragserteilung zu entrichten.
- Versandkosten. Zusätzlich zu den bei der Bestellung für die entsprechende Sensorhardware zu zahlenden Gebühren müssen Sie SafetyCulture Versandkosten zahlen, die separat in Rechnung gestellt werden, basierend auf den Kosten ohne Aufschlag, die für SafetyCulture beim Versand der Sensorhardware an die von Ihnen benannten Standorte entstehen. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt: Dies kann die Versandkosten vom Hersteller an SafetyCulture beinhalten.
- Eigentum und Risiko. Die Sensorhardware geht erst in Ihr Eigentum über, wenn SafetyCulture die vollständige Zahlung für die Sensorhardware erhalten hat. Wenn SafetyCulture keine Zahlung für die Sensorhardware erhält, geht das Eigentum an der Sensorhardware nicht auf Sie über. Das Eigentum an der Hardware geht niemals auf Sie über, wenn Sie die Sensorausrüstung gegebenenfalls in Raten bezahlen. Das Risiko in Bezug auf die Sensorhardware geht auf Sie über, sobald SafetyCulture die Sensorhardware an Ihren benannten Standort oder Ihren Spediteur liefert. Sobald das Risiko in Bezug auf die Sensorhardware übergegangen ist, sind Sie allein für die Sensorhardware verantwortlich.
- Überprüfung und Zustimmung
- Innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung der Sensorhardware durch SafetyCulture an Ihren benannten Standort oder Ihren Spediteur können Sie Inspektionen und Tests an der Sensorhardware durchführen, um festzustellen, ob sie gemäß den geltenden Spezifikationen funktioniert, die SafetyCulture (oder der entsprechende Hersteller) bereitstellt (Spezifikationen), und Sie müssen entweder:
- SafetyCulture benachrichtigen, dass die Sensorhardware gemäß den Spezifikationen funktioniert und dass Sie die Sensorhardware akzeptieren; oder
- SafetyCulture benachrichtigen, dass die Sensorhardware nicht gemäß den Spezifikationen funktioniert.
- Wenn Sie SafetyCulture nicht gemäß Abschnitt (5)(d)(i) dieses Sensorproduktmoduls innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung der Sensorhardware durch SafetyCulture an Ihren benannten Standort oder Ihren Spediteur benachrichtigen oder die Sensorhardware in einer Nicht-Test-, Live- oder Produktionsumgebung benutzen, bevor eine solche Benachrichtigung bereitgestellt wird, wird davon ausgegangen, dass Sie die Sensorhardware akzeptiert haben.
- Wenn Sie SafetyCulture gemäß Abschnitt (5)(d)(i)(2) dieses Sensorproduktmoduls benachrichtigen und SafetyCulture davon überzeugt ist, dass die Sensorhardware nicht den Spezifikationen entspricht, organisiert SafetyCulture Ersatzsensorhardware, vorausgesetzt, dass der Ausfall der Sensorhardware nicht ganz oder teilweise von Ihnen verursacht wurde, und zwar durch:
- inkorrekte Installation der Sensorhardware;
- Missbrauch der Sensorhardware entgegen den Spezifikationen;
- Benutzung der Hardware durch eine Person, die nicht für die Benutzung der Sensorhardware geschult ist; und/oder
- vorsätzliche Manipulation oder Beschädigung der Sensorhardware.
- SafetyCulture behält sich das Recht vor, Ihnen zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen, falls SafetyCulture oder der Hersteller feststellt, dass zurückgegebene Sensorhardware gemäß seinen Spezifikationen funktioniert, was angemessene Verwaltungs- und Versandgebühren beinhalten kann.
- Innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung der Sensorhardware durch SafetyCulture an Ihren benannten Standort oder Ihren Spediteur können Sie Inspektionen und Tests an der Sensorhardware durchführen, um festzustellen, ob sie gemäß den geltenden Spezifikationen funktioniert, die SafetyCulture (oder der entsprechende Hersteller) bereitstellt (Spezifikationen), und Sie müssen entweder:
- Garantie
- Wir werden alle angemessenen Schritte unternehmen, um einen Garantieanspruch für die Sensorhardware zu bieten, und wir werden wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um alle Garantien zu erfüllen, die vom Hersteller einer von SafetyCulture an Sie gelieferten Sensorhardware gewährt werden. Sie erkennen an und stimmen zu, dass SafetyCulture nicht der Hersteller der Sensorhardware ist und SafetyCulture nicht für die Herstellergarantie haftet. Für den Fall, dass Sie einen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller geltend machen möchten, wird SafetyCulture wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um Sie bei der Geltendmachung eines solchen Anspruchs zu unterstützen.
- Wenn Sie die Sensorhardware im Voraus bezahlen und wir die vollständige Zahlung für die Sensorhardware erhalten haben, haben Sie Anspruch auf eine Garantie für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Erhalt der Sensorhardware.
- Wenn Sie die Sensorhardware auf Ratenbasis bezahlen, haben Sie Anspruch auf eine Garantie für die Sensorhardware für die Laufzeit gemäß der Bestellung.
- Wenn Sie in Australien wohnen und ein „Verbraucher“ im Sinne des australischen Verbraucherschutzgesetzes sind, gelten die Bestimmungen in Abschnitt (2) von Anhang 3.
- Installation von Hardware
- Sie müssen die Spezifikationen und alle Installationsanweisungen einhalten, die SafetyCulture Ihnen zur Verfügung stellt, wenn Sie die Sensorhardware installieren. SafetyCulture haftet nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen oder an der Sensorhardware entstehen, wenn Sie die Sensorhardware nicht gemäß den Spezifikationen oder entsprechenden Installationsanweisungen installieren.
- Sie tragen Verantwortung dafür:
- sicherzustellen, dass Ihre Systeme und Einrichtungen mit der Sensorhardware kompatibel sind und alle in den Spezifikationen angegebenen Mindestanforderungen erfüllen;
- Änderungen an Ihren Systemen vorzunehmen, die für die Installation der Sensorhardware erforderlich sind;
- die Kalibrierung für jegliche Sensorhardware durchzuführen, die zur Integration der Sensorhardware in Ihre Systeme und für die fortlaufende Nutzung des Sensor-Service erforderlich ist; und
- sicherzustellen, dass die Sensorhardware jederzeit ausreichend mit Strom versorgt oder aufgeladen ist. SafetyCulture kann über den Sensor-Service eine Benachrichtigung übermitteln, dass die verfügbare Batterielebensdauer der Sensorhardware zur Neige geht; Sie sind jedoch dafür verantwortlich, Ihre eigenen Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Sensorhardware ordnungsgemäß mit Strom versorgt oder aufgeladen ist.
- Daten und Datenschutz
- Alle Informationen, Erkenntnisse, Statistiken, Messungen oder Berichte (Sensordaten), die von den Sensorprodukten produziert oder generiert werden, sind Eigentum von SafetyCulture. Ihre Nutzung der Sensorprodukte gewährt oder überträgt Ihnen keine Rechte, Titel oder Anteile an den Sensordaten, außer wie in diesem Abschnitt (7) dargelegt.
- SafetyCulture gewährt Ihnen eine eingeschränkte Lizenz zum Kopieren, Übertragen, Speichern, Analysieren und Sichern oder anderweitigen Zugriff auf die Sensordaten während der Abonnementlaufzeit oder des Testzeitraums (wie zutreffend) für den Sensor-Service, ausschließlich für Sie, um:
- Probleme mit Ihren Geräten, Systemen oder Verfahren zu analysieren und diagnostizieren;
- Berichte basierend auf Analysen zu erstellen, die von oder auf den Sensorprodukten durchgeführt wurden; und
- die Sensorprodukte zu benutzen.
- Während einer Abonnementlaufzeit oder Testzeit erteilen Sie SafetyCulture Ihre Zustimmung, auch im Namen Ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer, Fotos und Videos der Sensorprodukte in Ihren Räumlichkeiten aufzunehmen, um sie in den Fallstudien von SafetyCulture und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von SafetyCulture zu verwenden.
- Haftungsausschluss für Sensorprodukte Sie erkennen an und stimmen zu, dass:
- Sie allein verantwortlich für Ihre Nutzung der Sensorprodukte sind;
- die Sensorprodukte nicht als Ersatz für Notfallwarn- oder Evakuierungswarnsysteme konzipiert sind. Sie müssen über Ihre eigenen Richtlinien und Verfahren verfügen, um auf Notsituationen oder Evakuierungssituationen zu reagieren. Die Sensorprodukte sollten nur als Backup-Notfallwarnsystem verwendet werden;
- und dass, außer wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben und soweit nach geltendem Recht zulässig, SafetyCulture keine Zusicherungen oder Gewährleistungen (ausdrücklich oder stillschweigend) gibt, und zwar in Bezug auf die Sensorprodukte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, die Eignung für einem bestimmten Zweck, der sich aus einem Leistungsverlauf, Geschäftsverlauf oder Handelsbrauch oder gegen versteckte Mängel ergibt, und Ihnen Sensorprodukte „wie besehen“, „mit allen Fehlern“ und „wie verfügbar“ und ohne sonstige Garantien jeglicher Art zur Verfügung stellt. SafetyCulture übernimmt keine Garantie dafür, dass der Betrieb der Sensorprodukte ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass alle Mängel behoben werden; und
- soweit gesetzlich zulässig, schließt SafetyCulture jegliche Haftung aus für:
- einen Verlust von Lagerbeständen, Vermögenswerten oder anderem Material, das von den Sensorprodukten überwacht wird; und
- jegliche Mängel, Fehler, fehlende Funktionalität oder Eignung (oder das Fehlen oder die Verringerung von erwarteten Ergebnissen, Ergebnissen oder Vorteilen), Unzugänglichkeit, Unterbrechung oder Ausfall in Bezug auf die Sensorprodukte.
C. Enterprise-Tarif Service-Modul
- Allgemein
- SafetyCulture wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, Ihnen die in Ihrem Auftrag genannten Leistungen (Enterprise-Tarif-Service) zu erbringen. Wir können die Liste der Services des Enterprise-Traifs von Zeit zu Zeit durch Mitteilung an Sie aktualisieren.
- Sie müssen ein aktueller Nutzer des Enterprise-Tarifs sein, um den Service des Enterprise-Tarifs in Anspruch nehmen zu können.
- Die Dienste des Enterprise-Tarifs gelten für Ihre Nutzung der Kerndienste (wie im SafetyCulture-Produktmodul definiert).
- Die Service-Angebote des Enterprise-Traifs beinhalten keine Unterstützung für: (a) alle anderen Dienstleistungen außer den Kerndiensten; (b) eine andere Version der Kerndienste als die aktuelle Version, die auf der Website oder der SafetyCulture-Plattform verfügbar ist; (c) die Nutzung der Kerndienste in Verbindung mit Produkten von Drittanbietern (mit Ausnahme derjenigen, für die die Kerndienste entwickelt oder bereitgestellt wurde); (d) alle Änderungen an den Kerndiensten, die von einer anderen Partei als SafetyCulture oder seinen Unterauftragnehmern vorgenommen wurden; (e) gebührenfreier Service; und (f) Mängel oder Ausfälle der Kerndienste, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von SafetyCulture liegen.
- SafetyCulture wird Ihnen den Service des Enterprise-Tarifs während des in Ihrer Bestellung angegebenen Zeitraums und in Übereinstimmung mit etwaigen Nutzungsbeschränkungen, die in der jeweiligen Bestellung, diesem Modul oder anderweitig schriftlich mitgeteilt wurden, zur Verfügung stellen. Dienstleistungen im Rahmen des Enterprise-Tarifs, die nicht innerhalb des in Ihrer Bestellung angegebenen Zeitraums in Anspruch genommen werden, verfallen und können nicht auf eine andere Laufzeit übertragen werden.
- Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kauf des Service des Enterprise-Tarifs nicht von der Bereitstellung zukünftiger Funktionalitäten oder Features oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von SafetyCulture bezüglich zukünftiger Funktionalitäten oder Features abhängig ist.
- Enterprise-Tarif-Services
Technischer Support rund um die Uhr |
|
|
Kundenerfolgs-Team | Aufgaben | Zuständigkeitsbereiche |
Kundenberater des Kontos | Hauptansprechpartner und Vermittler für Sie bei SafetyCulture. | |
Manager für Kundeneinführung | Unterstützt Sie bei der erfolgreichen Einführung und Umsetzung der Kerndienste. | |
Kundenerfolgs-Manager |
Support nach der Einführung. Gewährleistet, dass die Kerndienste die gewünschten Ergebnisse für den Kunden liefern. Koordiniert die internen Ressourcen, um Sie zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der Befähigung und Einführung liegt. |
|
Kundenerfolgs-Ingenieur | Technischer Experte, der die Ermöglichung komplexer Arbeitsabläufe und die Integration der Kerndienste mit Produkten von Drittanbietern unterstützt. | |
|
||
Prioritäts-Support | Alle Support-Anfragen, die von Ihren benannten Kontaktpersonen eingereicht werden3, werden in der Warteschlange, die von unserem Kundensupport-Team bearbeitet wird, mit einem Prioritätsstatus versehen und mit erster Priorität vor allen anderen Anfragen beantwortet. |
1 Rund um die Uhr technischer Support: Anfragen werden von unserem Kundensupport-Team bearbeitet. Anfragen können von jedem Endnutzer in Ihrem Kundenkonto gestellt werden. An Werktagen kann das Kundensupport-Team per Live-Chat über die Mobile-App und die Online-Webplattform, per E-Mail und per Telefon kontaktiert werden. Der werktägliche Support ist gemäß den auf unserer Website (https://safetyculture.com/contact-us/) angegebenen Supportzeiten verfügbar; derzeit von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr für die folgenden Zeitzonen: Central Time (UTC-6), Western Europe (UTC+0) und Australian Eastern Standard Time (UTC+10). An den Wochenenden ist der Kunden-Support per E-Mail erreichbar. Wochenendsupport ist jeder Support außerhalb der auf unserer Website angegebenen Supportzeiten (derzeit von 17:00 Uhr Freitag Central Time (UTC-6) bis 9:00 Uhr Montag Australian Eastern Standard Time (UTC+10)). Der Support ist an Wochenenden nicht verfügbar für Integrationen mit Produkten von Drittanbietern, Sandbox-Umgebungen, Analysen oder andere Anfragen, die einen Beitrag von unseren Produkt- oder Ingenieurteams erfordern, es sei denn, sie werden mindestens zwei (2) Wochen im Voraus angefordert und mit SafetyCulture vereinbart. Support ist in englischer Sprache verfügbar.
2 Kundenerfolgs-Team: Das Kundenerfolgs-Team steht Ihren benannten Kontaktpersonen von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr in den folgenden Zeitzonen zur Verfügung: Central Time (UTC-6), Western Europe (UTC+0) und Australian Eastern Standard Time (UTC+10). Ihre Anfragen an das Kundenerfolgs-Team werden von Teammitgliedern in unseren Niederlassungen in Kansas City, Manchester oder Sydney bearbeitet und Ihnen je nach Ihrem Standort zugewiesen. Die Verfügbarkeit richtet sich nach der Zeitzone, des Ihnen zugewiesene Kundenerfolgs-Teams.
3 Benannte Kontaktpersonen: Anfragen an das Kundenerfolgs-Team müssen von einem oder mehreren Administratoren eingereicht werden, die in Ihrem Kundenkonto angegeben sind. Das Kundenergolgs-Team kann telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Die Kontaktdaten Ihres Kundenerfolgs-Teams werden Ihnen schriftlich an oder nach dem Datum mitgeteilt, an dem SafetyCulture Ihre Bestellung für den Service des Enterprise-Tarifs annimmt.